Sind Gerüste, von denen aus Arbeiten durchgeführt werden können; sie haben außer den beschäftigten Personen und ihren Werkzeugen auch die jeweils für die Arbeiten unmittelbar erforderlichen Baustoffe zu tragen.
Treppentürme werden je nach Ausführung freistehend als Aufstiegshilfen oder als Treppenaufstiege vor das Gerüst gestellt. Sie werden mit gegenläufigen Treppen hergestellt und bieten die Möglichkeit, den Arbeitsbereich an der Fassade frei zu halten.
In der Ausführung mit 0,35 m oder 0,70 m vorgeschraubten Konsolen zur Gerüstverbreiterung bei Gesimsen oder Dachvorsprüngen, geeignet für sicheres Arbeiten auf dem Dach.
Hängegerüste werden z.B. an Bauwerken erstellt an den wegen der Höhe ein Standgerüst unwirtschaftlich ist. Besondere Aufgaben erfordern durchdachte Lösungen.